Nach der DSGVO kommt die ePrivacy Verordnung 2019

2018 geht in die Geschichtsbücher ein als das Datenschutz-Jahr. Unternehmen und Agenturen erinnern sich nur ungern zurück an den 25. Mai 2018, dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union. Der Tag, an dem die EU ihr einheitliches Datenschutzgesetz etablierte, war nur der Anfang der weitreichenden Datenschutzregulierung: Nach der DSGVO kommt nämlich die ePrivacy Verordnung (ePV) 2019. Die Inhalte der ePV sind zwar noch nicht endgültig beschlossen, informieren Sie sich dennoch jetzt schon in unserem Artikel über die Änderungen, die auf uns alle zukommen.

Rückblick: Datenschutz-Grundverordnung 2018

Am 6. April 2016 einigte sich die EU auf die umfassende Reform ihrer Datenschutzregelungen. Das Datenschutz-Paket soll das Individualrecht auf Schutz personenbezogener Daten verbessern und die verschärften Datenschutzvorschriften Menschen eine bessere Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten geben.

Ziel der Datenschutz-Grundverordnung ist also der Schutz personenbezogener Daten und auch ein neues Bewusstsein für den Datenschutz anzuregen. Der Datenschutz wird nun professioneller, mit erhöhten Anforderungen an die Dokumentations-, Nachweis- und Rechenschaftspflichten. Wer sich nicht daran hält, wird hart bestraft: Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro sind bei Verstößen fällig bzw. bei Unternehmen bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes.

6 Monate DSGVO und das erste Fazit

Werfen wir einen Blick auf den Status Quo und ziehen ein Fazit nach 6 Monaten DSGVO. Groß waren die Befürchtungen, dass Abmahnungen die Runde machen und hohe Strafbeträge zu zahlen sind. Auch wenn es zu Abmahnungen im Zusammenhang mit der DSGVO gekommen ist, blieb die Anzahl weit hinter den Befürchtungen zurück.

Auch aus eigener Erfahrung. Keiner unserer Kunden ist bis jetzt betroffen. Solch Aufsehen erregende Meldungen wie der Schadensersatzforderung für ein Kontaktformular ohne SSL-Verschlüsselung möchte auch keiner hören. Unklarheiten bestehen weiter, ob Verstöße überhaupt wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden können. Allmählich sprechen Gerichte in Präzedenzfällen erste Urteile, die alles andere als wegweisend sind. Detaillierte und eindeutig Urteilsbegründungen fehlen.

Der Grad der Umsetzung gestaltet sich mäßig. 5 % aller deutschen Unternehmen geben an, mit der Umsetzung der neuen Regelungen noch ganz am Anfang zu stehen – und das 6 Monate nach der Einführung. Immerhin 30 % haben sie zumindest teilweise umgesetzt (vgl. e-recht24.de).

Aus cliqz.com; Quelle: www.whotracks.me

Bei den Tracking Anbietern zeigt die Grundverordnung unterschiedliche Auswirkungen. Während der Schnitt bei einem Reichweiten-Rückgang von horrenden 18 bis 31 % liegt, verlor Facebook lediglich knapp 7 %. Der Gewinner aus dieser Situation ist Google. Der Suchmaschinenriese konnte trotz DSGVO Panik einen Zuwachs von 0,93 % verzeichnen (vgl. cliqz.com).

Für das Online Marketing gilt im Datenschutz besondere Vorsicht. Wir nutzen Tools, die personenbezogene Daten verarbeiten und haben technisch an den Webseiten einige Anpassungen vornehmen müssen.

DSGVO-konforme Webseiten: Was haben wir als Webagentur umgesetzt?

Bei den meisten Kunden Webseiten haben wir diese Anpassungen vorgenommen:

  • Impressumsänderung und Anpassung der Datenschutzerklärung bzgl. Google Analytics, Maps, Fonts etc.
  • Anpassung von Newsletter, Formularen, Social-Media-Plugins etc.
  • https / SSL Umstellung der Website bzgl. des Einsatzes von Kontaktformularen
  • Implementierung Cookie Hinweis, wenn Tracking Dienste, bspw. von Facebook oder Google, genutzt werden
  • Speziell für Google Analytics wurden die IP Adressen anonymisiert und ein Skript eingebaut, das eine manuelle Deaktivierung des Trackings zulässt
  • Außerdem sonstige Erweiterungen, bei denen IP Adressen gespeichert werden, anonymisiert (Kommentare, Formulare etc)

ePrivacy Verordnung 2019

Die ePrivacy Verordnung (ePV) ist ein Vorschlag für die kommende Verordnung zum Schutz der Privatsphäre und der elektronischen Kommunikation. Mit ihrer Einführung ergänzt bzw. hebt sie die Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation der einzelnen EU Mitgliedsstaaten auf. Vereinfacht gesagt ist die ePrivacy die nächste Stufe der DSGVO.

Für wen gilt die ePrivacy Verordnung? Die Datenschutzrichtlinie gilt für alle Unternehmen, die jegliche Online-Kommunikationsdienste anbieten (z.B.: Website), Online-Tracking-Tools (z.B.: Google Analytics) verwenden oder elektronisches Direktmarketing (z.B.: Newsletter) nutzen.

Aktuelle Informationen zur ePrivacy-Verordnung (Quelle: bvdw.org)

Wann genau tritt die ePrivacy Verordnung in Kraft? Ursprünglich war sie auf den 25. Mai 2018 angesetzt. Doch dieser Termin ist gescheitert. Wann genau sie schlussendlich eingeführt wird, ist noch nicht bekannt, wahrscheinlich ist Mitte/Ende 2019. Fest steht jedoch: Die ePrivacy Verordnung kommt:

  • Mit verschärften Regeln zum Umgang mit Cookies und Werbetrackern, insbesondere der Opt-in-Regelung für die Datenverarbeitung und -speicherung. Wer den Tracking-Dienst Google Analytics nutzt, wird nur noch bei User-Zustimmung Daten sammeln können (Opt-in). Heute verwenden die meisten Website noch Opt-out. Hier wird getrackt, sobald ein User die Website betritt. Wenn er damit nicht einverstanden ist, kann das Tracking manuell deaktiviert werden, indem widersprochen wird.
  • Das „Recht auf Vergessenwerden“ soll Nutzern alle sechs Monate die Möglichkeit geben, ihre erteilten Einwilligungen zu widerrufen. Das bedeutet, dass jegliche Einträge dieses Nutzers bei Widerruf entfernt werden müssen, auch einzelne Datensätze aus Backups.

2019 wissen wir genau, welche Regelungen gelten. Wir nehmen das Thema Datenschutz, Datenverarbeitung und -speicherung ernst und halten Sie auf dem Laufenden.

Wir helfen Ihnen auch gerne im Onlinemarketing weiter

Ist Ihre Website für 2019 optimal aufgestellt? Wir gehen dieser Frage gerne kritisch nach. Im Anschluss an die Analyse erstellen wir eine Anforderungsliste für Ihre neue Marketing Website. Diese ist Dreh und Angelpunkt aller Marketing Aktivitäten. Mit einer modernen Website schaffen Sie Aufmerksamkeit bei Interessenten, Kunden, Mitarbeitern und Lieferanten.

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Genug gelesen, lehnen Sie sich zurück und sehen hier Videos zur Thematik:

Update: FAQ zum Umgang mit Cookies und Tracking

Die baden-württembergische Datenschutzaufsicht veröffentlicht Fragen und Antworten zum Umgang mit Cookies und Tracking. Hier können die PDFs runtergeladen werden:

Quelle: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit